Wenn Sie Pflegegeld beziehen benötigen Sie ein
Beratungsnachweis nach § 37.3 Verpflichtendefür Ihre
Pflegekasse.
Wir besuchen Sie vor Ort und stellen sicher, dass Sie gut
versorgt sind. Die Beratung ist für Versicherte komplett
kostenfrei. Ihre Versicherung trägt die Kosten für unsere
Beratung.